Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber vorübergehend in die Niederlande entsandt? Und Sie sind kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz, aber Sie sind bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der seinen Sitz in der EU, dem EWR oder der Schweiz hat? Dann haben Sie Anspruch auf die wichtigsten niederländischen Beschäftigungsbedingungen.
Vorschriften für Entsendungen
- Es muss sich um eine tatsächliche Entsendung handeln. Damit ist unter anderem gemeint, dass das Unternehmen, für das Sie arbeiten, in dem europäischen Land, in dem es seinen Sitz hat, wesentliche Tätigkeiten ausübt.Sie dürfen nur vorübergehend in den Niederlanden tätig sein. Sie sind sich nicht sicher, ob es sich in Ihrem Fall um eine Entsendung handelt? Weitere Informationen können hier ‘Was ist eine Entsendung?‘ abgerufen werden.
- Sie arbeiten und wohnen rechtmäßig in dem europäischen Land, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Prüfen Sie, ob Sie eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis haben.
- Sie arbeiten üblicherweise in dem europäischen Land, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass Sie nicht unmittelbar nach Ihrer Einreise in dieses Land in die Niederlande entsendet werden dürfen.
Beschäftigungsbedingungen, auf die Sie Anspruch haben
Darf Ihr Arbeitgeber Sie gemäß den Vorschriften vorübergehend in die Niederlande entsenden? Dann haben Sie Anspruch auf die wichtigsten niederländischen Beschäftigungsbedingungen.
Die ersten 12 Monate
Sie haben Anspruch auf die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen in Bezug auf:
- Mindestlohn
- Arbeitszeiten und Pausen
- sichere Arbeitsbedingungen
- Urlaub
- Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Falls es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, haben Sie Anspruch auf die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen, die im Tarifvertrag festgelegt sind. Der Zeitraum, in dem nur die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen gelten, kann manchmal auf 18 Monate verlängert werden.
Hinweis! Für entsandte Leiharbeitnehmer gelten andere Vorschriften.
Nach 12 Monaten
Sie haben Anspruch auf weitergehende als die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen auf alle im niederländischen Arbeitsrecht und in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegten Beschäftigungsbedingungen. Mit Ausnahme von Zusatzvereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung sowie Zusatzvereinbarungen über den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen.
Sind die Beschäftigungsbedingungen in Ihrem Heimatland besser?
Wenn die Beschäftigungsbedingungen in Ihrem Heimatland besser sind als in den Niederlanden, gelten die Bedingungen Ihres Heimatlandes. Dies wird für jede Beschäftigungsbedingung einzeln geprüft. Denken Sie zum Beispiel an Mindestlohn, Ruhezeiten, Urlaub, sichere Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung. Diese Prüfung ist Aufgabe Ihres Arbeitgebers.
Beispiel
Ist der Mindestlohn in dem Land, in dem Sie arbeiten, höher, haben Sie Anspruch auf den Mindestlohn in diesem Land. Gibt es in den Niederlanden mehr Urlaubstage als in dem Land, in dem Sie arbeiten? Dann haben Sie Anspruch auf die Urlaubstage, die in den Niederlanden üblich sind. In diesem Fall erhalten Sie also den höheren Mindestlohn und den längeren Urlaub.
Meldepflicht
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihre Einreise in die Niederlande über das digitale Meldesystem der Niederlande zu melden. So können die niederländischen Behörden überprüfen, ob Ihnen die Ihnen zustehenden Beschäftigungsbedingungen gewährt werden.
Häufig gestellte Fragen
Der erste Schritt besteht darin, dies mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen. Verweisen Sie auf die Bedingungen, auf die Sie Anspruch haben. Unternimmt Ihr Arbeitgeber daraufhin nichts? Melden Sie dies dann Ihrer Gewerkschaft. Sie sind kein Gewerkschaftsmitglied? Dann melden Sie die Angelegenheit der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde.
Ja, Sie benötigen eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für das europäische Land, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Halten Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen länger als 90 Tage in den Niederlanden auf? Dann muss Ihr Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde (IND) für Sie auch eine niederländische Aufenthaltserlaubnis für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen beantragen.
Ja, diese Bedingungen gelten auch, wenn Sie von einem multinationalen Unternehmen an eine Niederlassung in den Niederlanden entsendet werden.
Wenn Sie die Tätigkeit von einem entsandten Kollegen am selben Ort unverändert übernehmen, gilt dies als eine einzige Entsendung. Nach zwölf Monaten gelten daher auch die weitergehenden Beschäftigungsbedingungen. Beispiel: Ihr Kollege hat in den ersten acht Monaten an einem Projekt gearbeitet und Sie sind nach acht Monaten in das Projekt eingestiegen. In diesem Fall haben Sie bereits nach vier Monaten Anspruch auf die weitergehenden Beschäftigungsbedingungen.
In diesem Fall können Sie beim niederländischen Ministerium für Soziales und Beschäftigung einen begründeten Antrag stellen. Sie erhalten innerhalb von vier Wochen einen Bescheid zu diesem Antrag.
Sie möchten mehr über das Leben und Arbeiten in den Niederlanden erfahren? Dann gehen Sie auf workinnl.nl.