Mitarbeiter

Arbeiten Sie in einem Land innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischer Wirschaftsraum (EWR) oder der Schweiz? Werden Sie vorübergehend auf der Grundlage einer Abordnung in den Niederlanden arbeiten, jedoch weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein? In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Ankunft in den Niederlanden im niederländischen Online-Meldeportal zu melden. Auf diese Weise können die niederländischen Verwaltungsbehörden überprüfen, ob Sie Ihre Arbeit unter den korrekten Beschäftigungsbedingungen ausüben können.

Sind Sie vorübergehend für einen niederländischen Arbeitgeber tätig? Wenn ja, fallen Sie nicht unter die für Entsendungen geltenden Rechtsvorschriften. Weitere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten können auf folgender Website abgerufen werden: workinnl.nl.

Hinweis: Wurden Sie über ein Leiharbeitsunternehmen in Ihrem Heimatland entsandt? In diesem Fall gelten etwas andere Vorschriften. Weiter unter Beschäftigungsbedingungen für entsandte Mitarbeiter eines Leiharbeitsunternehmens.

Ihr Arbeitgeber meldet Ihre Ankunft

Ihr Arbeitgeber übermittelt dem Meldeportal folgende Angaben über Sie: Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Identitätsnummer, Informationen darüber, wo Ihre Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, und eventuell Ihre E-Mail-Adresse. Möchten Sie wissen, ob Sie gemeldet sind und was im Meldeportal über Sie steht? Falls ja, fordern Sie diese Angaben von Ihrem Arbeitgeber an.

Niederländische Beschäftigungsbedingungen

Ihr Arbeitgeber muss Ihre Ankunft melden, da Sie während Ihrer Tätigkeit in den Niederlanden Anspruch auf die wichtigsten niederländischen Beschäftigungsbedingungen haben. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen zumindest diese Beschäftigungsbedingungen gewähren. Durch die von Ihrem Arbeitgeber vorgenommene Meldung im niederländischen Online-Meldeportal können Sie leichter überprüfen, ob er oder sie diese Beschäftigungsbedingungen einhält.

Sind die Beschäftigungsbedingungen in Ihrem Heimatland besser?

Wenn die Beschäftigungsbedingungen in Ihrem Heimatland besser sind als in den Niederlanden, gelten die Bedingungen Ihres Heimatlandes. Bei dem Vergleich werden die Beschäftigungsbedingungen jeweils gesondert betrachtet. Dies ist die Aufgabe Ihres Arbeitgebers.

Beispiel: Wenn der Mindestlohn in Ihrem Heimatland höher ist, haben Sie Anspruch auf den in Ihrem Heimatland geltenden Mindestlohn. Sie haben jedoch Anspruch auf die günstigeren niederländischen Vorschriften, die z. B. über Ruhezeiten, Urlaubstage, Sicherheit am Arbeitsplatz und Gleichbehandlung gelten.

Die ersten 12 Monate

Niederländische gesetzlich geregelte Beschäftigungsbedingungen

Die wichtigsten niederländischen Beschäftigungsbedingungen, auf die Sie während der ersten 12 Monate Anspruch haben, sind folgende:

Diese Beschäftigungsbedingungen sind im niederländischen Arbeitsrecht festgelegt und gelten ab dem ersten Tag Ihrer Entsendung.

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag enthält Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen über Löhne, Zulagen und Arbeitszeiten unter anderem die in einem Tarifvertrag enthaltenen Vereinbarungen werden von einem oder mehreren Arbeitgebern (Organisationen) und einer oder mehreren Arbeitnehmerorganisationen getroffen. Diese Vereinbarungen sind oft günstiger als die gesetzlichen niederländischen Arbeitsbedingungen.

Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

In einigen Branchen gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag. Dieser Tarifvertrag gilt dann für alle Unternehmen der betreffenden Branche. In Branchen, in denen ein als allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag („allgemeinverbindlicher Tarifvertrag“) gilt, haben Sie in den ersten 12 Monaten Anspruch auf die wichtigsten Arbeitsbedingungen dieses Tarifvertrags.

Beispiel:

  • zusätzliche Vorschriften über Arbeitszeiten und hinreichende Ruhezeiten;
  • Mindestanzahl an bezahlten Urlaubstagen und zusätzliche Urlaubsvergütungen;
  • Arbeitsentgelt, das sich wie folgt zusammensetzt:
    • Lohn nach geltender Lohntabelle, pro Woche, pro Zeitraum von vier Wochen oder pro Monat;
    • geltende Regelung zur Verkürzung der Beschäftigungsdauer pro Woche/Monat/Jahr/Zeitraum;
    • Zuschläge für Überstunden, verschobene Arbeitszeiten und unregelmäßige Arbeitszeiten, zum Beispiel Zuschläge für Feiertagsarbeit und Schichtarbeit;
    • zwischenzeitliche Lohnerhöhung;
  • Erstattung entstandener Kosten; hierzu gehören Kosten, die notwendigerweise mit der Ausübung Ihrer Tätigkeit verbunden sind. Als Beispiel sind die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft zu nennen, die Ihnen entstehen, wenn Sie nicht an Ihrem üblichen Arbeitsplatz in den Niederlanden arbeiten;
  • jährliche Lohnerhöhung;
  • Bonus am Jahresende;
  • Vorschriften, die bei der Überlassung von Arbeitnehmern zu beachten sind, zum Beispiel Vorschriften über Gesundheit, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz;
  • Schutzmaßnahmen für Schwangere oder Wöchnerinnen;
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen; und
  • Vorschriften für die Unterbringung, die Ihr Arbeitgeber bereitstellt, wenn Sie nicht an Ihrem üblichen Arbeitsplatz in den Niederlanden tätig sind.

Einige Teile sind nicht Bestandteil des Entgelts:

  • Beiträge zu betrieblichen Altersversorgungssystemen,
  • über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Ansprüche auf Sozialleistungen, und
  • Zuschläge zur Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsendung entstanden sind, zum Beispiel für Reise, Verpflegung und Unterkunft.

Unter welchen Tarifvertrag Sie fallen, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab. Der Tarifvertrag gilt nur für Tätgkeiten, die Sie in den Niederlanden verrichten. Sie können Ihren Arbeitgeber fragen, ob und unter welchen Tarifvertrag Ihre Tätigkeit fällt. Der niederländische Auftraggeber muss Ihren Arbeitgeber darüber informieren, bevor Sie Ihren Einsatz in den Niederlanden beginnen.

Übersicht über die Tarifverträge

Eine Übersicht über alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung. Für einige Tarifverträge ist eine englische Übersetzung verfügbar. In einigen übersetzten Tarifverträgen werden die wichtigsten Arbeitsbedingungen im Text gesondert ausgewiesen. In diesem Fall stehen sie oft unter der Überschrift „Bedingungen für ausländische Arbeitnehmer“ oder ähnlich. Über die Websites und Apps von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen können Sie auch Informationen in englischer Sprache und übersetzte Tarifverträge finden.

Fragen zu Ihrem Tarifvertrag?

Haben Sie Fragen zu Ihrem Tarifvertrag? Dann können Sie sich an eine Gewerkschaft in den Niederlanden wenden. Die Gewerkschaften setzen sich für die Arbeitnehmer ein, auch für Sie. Aus dem Tarifvertrag geht hervor, welche Parteien ihm beigetreten sind, also welche Gewerkschaft Sie anrufen oder per E-Mail kontaktieren können. Beispiele für Anlaufstellen:

In einigen Fällen ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung für Unterstützung durch die jeweilige Organisation.

Nach 12 Monaten

Nach 12 Monaten (und in einigen Fällen nach 18 Monaten) haben Sie Anspruch auf eine Erweiterung der wichtigsten Arbeitsbedingungen. Als da sind alle in den niederländischen Arbeitsgesetzen und für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen. Mit Ausnahme von Zusatzvereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung sowie den Abschluss und die Beendigung des Arbeitsvertrags.

Wenn die Erledigung Ihres Auftrags in den Niederlanden länger als erwartet dauert, kann Ihr Arbeitgeber beantragen, den Zeitraum, in dem Sie nur Anspruch auf die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen haben, auf 18 Monate zu verlängern. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag bei der Meldestelle einreichen. In diesem Fall haben Sie ab dem 19. Monat Anspruch auf weitergehende Beschäftigungsbedingungen.

Wichtiger Hinweis! Erstattungen tatsächlich entstandener Kosten

Erstattungen und Zuschläge, die Sie für die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstandenen Kosten erhalten, dürfen nicht als Bestandteil des Lohns gelten. Dies gilt zum Beispiel für Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft. Diese Beträge werden somit zusätzlich zu dem Lohn gezahlt, den Sie erhalten und auf den Sie Anspruch haben. In der Lohnabrechnung muss Ihr Arbeitgeber deutlich ausweisen, welcher Teil als Lohn gilt und welcher als Kostenerstattung. Auf diese Weise ist klar, dass Sie den Ihnen gesetzlich oder tarifvertraglich zustehenden Lohn erhalten und die Kostenerstattung zusätzlich gezahlt wird.

Umfassende Informationen hierzu können auf der Seite „Beschäftigungsbedingungen für entsandte Mitarbeiter eines Leiharbeitsunternehmens“ abgerufen werden.

Sie möchten mehr über das Leben und Arbeiten in den Niederlanden erfahren?

Die Website workinnl.nl enthält allgemeine Informationen über das Leben und Arbeiten in den Niederlanden. Dort finden Sie weitere Erläuterungen zu Ihren Rechten und Pflichten und zu den Vorbereitungen, die Sie treffen müssen, wenn Sie zum Arbeiten in die Niederlande kommen, zum Beispiel Wie melde ich mich in den Niederlanden an. Auf dieser Website finden Sie auch weitere Informationen zu Löhnen und Tarifverträgen. 

Häufig gestellte Fragen