Beschäftigungsbedingungen für entsandte Mitarbeiter eines Leiharbeitsunternehmens
Wurden Sie von einem ausländischen Leiharbeitsunternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, in die Niederlande entsandt? In diesem Fall haben Sie vom ersten Tag an Anspruch auf die Beschäftigungsbedingungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi). Diese gelten zusätzlich zu den Beschäftigungsbedingungen, die im Gesetz über den Mindestlohn, WML, im Gesetz über die Beschäftigungsbedingungen, Arbowet, im Arbeitszeitgesetz, Arbeidstijdenwet, und im Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung, Wet Avv, festgelegt sind.
Nach diesem Gesetz haben Sie Anspruch auf die erforderlichen Beschäftigungsbedingungen, die für Arbeitnehmer gelten, die in den Niederlanden eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Ihr Arbeitgeber muss sicherstellen, dass diese Bedingungen eingehalten werden. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Waadi, kommt zur Anwendung, wenn Sie in den Niederlanden unter Aufsicht und Leitung eines niederländischen Auftraggebers tätig sind. Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde überprüft, ob die Arbeitgeber dieses Gesetz einhalten.
Beschäftigungsbedingungen
Sie haben Anspruch auf die erforderlichen Beschäftigungsbedingungen, die für Arbeitnehmer gelten, die für den niederländischen Auftraggeber eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Diese betreffen Folgendes:
- Lohn und sonstige Zuschläge zum Beispiel Reisekostenerstattung;
- Vorschriften über Arbeitszeiten und hinreichende Ruhezeiten (dazu gehören: Überstunden, Nachtarbeit, Pausen, Anzahl Urlaubstage und Feiertagsarbeit);
- zusätzliche Vorschriften zum Schutz von Jugendlichen, Schwangeren und Stillenden;
- Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
Der niederländische Auftraggeber ist verpflichtet, Ihren Arbeitgeber vor Beginn der Entsendung über die in seinem Unternehmen geltenden Beschäftigungsbedingungen zu informieren. Sie selbst können sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei Mitarbeitern Ihres niederländischen Auftraggebers erkundigen, auf welche Beschäftigungsbedingungen Sie Anspruch haben. In einigen Fällen sind diese Beschäftigungsbedingungen in tarifvertraglichen Vereinbarungen festgelegt, zum Beispiel im Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer, CAO voor Uitzendkrachten, oder in dem neuen Tarifvertrag des NBBU, des niederländischen Verbands der Vermittlungs- und Leiharbeitsunternehmen, für Leiharbeitnehmer (NBBU-cao voor Uitzendkrachten). Ansonsten gelten die gesetzlichen Mindestbestimmungen wie der gesetzliche Mindestlohn beziehungsweise innerbetriebliche Vereinbarungen über die Beschäftigungsbedingungen.
Entsendung an einen Dritten
Ihr Arbeitgeber ist dafür zuständig, dass bei Ihnen die ordnungsgemäßen Beschäftigungsbedingungen eingehalten werden und ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet ist. Dies gilt auch dann, wenn der niederländische Auftraggeber Sie an einen Dritten weitervermittelt. Der niederländische Auftraggeber ist verpflichtet, Ihren Arbeitgeber im Voraus darüber zu informieren, wenn er Sie an einen Dritten weitervermittelt.
Zusätzliche Pflichten
Ferner gelten nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Waadi, zusätzliche Pflichten. Ihr Leiharbeitsunternehmen muss sich zum Beispiel bei der niederländischen Handelskammer registrieren lassen. Weitere Informationen über die zusätzlichen Pflichten von Leiharbeitsunternehmen können unter diesem Link abgerufen werden.