Arbeitnehmer, die vorübergehend in die Niederlande entsandt werden, haben Anspruch auf die wichtigsten niederländischen Beschäftigungsbedingungen. Sie müssen sicherstellen, dass die Betreffenden unter diesen Bedingungen arbeiten können.
Hinweis! Entsandte Leiharbeitnehmer haben vom ersten Tag an Anspruch auf weitergehende Beschäftigungsbedingungen. Für die Arbeitgeber dieser Leiharbeitnehmer gelten zudem zusätzliche Pflichten. Weitere Informationen hierzu können auf der Seite "Beschäftigungsbedingungen für entsandte Leiharbeitnehmer“ abgerufen werden.
Die ersten 12 Monate
Niederländische gesetzlich geregelte Beschäftigungsbedingungen
Die wichtigsten niederländischen Beschäftigungsbedingungen, auf die Ihre Mitarbeiter während der ersten 12 Monate Anspruch haben, sind folgende:
- der gesetzliche Mindestlohn;
- Vorschriften über Arbeitszeiten und ausreichende Ruhezeiten;
- sichere Beschäftigungsbedingungen;
- eine Mindestzahl bezahlter Urlaubstage;
- Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
Diese Beschäftigungsbedingungen sind im niederländischen Arbeitsrecht festgelegt. In Wirtschaftszweigen, in denen ein als allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag gilt, haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf die in diesem Tarifvertrag festgelegten grundlegenden Beschäftigungsbedingungen.
Ein Tarifvertrag enthält Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen über Löhne, Zulagen, Arbeitszeiten unter anderem. Die in einem Tarifvertrag enthaltenen Vereinbarungen werden von einem oder mehreren Arbeitgebern (Organisationen) und einer oder mehreren Arbeitnehmerorganisationen getroffen. Diese Vereinbarungen sind oft günstiger als die gesetzlichen niederländischen Arbeitsbedingungen.
Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag
In einigen Branchen gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag. Dieser Tarifvertrag gilt dann für alle Unternehmen der betreffenden Branche. In Branchen, die unter einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag („allgemeinverbindlicher Tarifvertrag“) fallen, haben Ihre Mitarbeiter in den ersten 12 Monaten Anspruch auf die wichtigsten Arbeitsbedingungen aus diesem Tarifvertrag.
Beispiel:
- zusätzliche Vorschriften über Arbeitszeiten und hinreichende Ruhezeiten;
- Mindestanzahl an bezahlten Urlaubstagen und zusätzliche Urlaubsvergütungen;
- Arbeitsentgelt, das sich wie folgt zusammensetzt:
- Lohn nach geltender Lohntabelle, pro Woche, pro Zeitraum von vier Wochen oder pro Monat;
- geltende Regelung Arbeitszeitverkürzung pro Woche/Monat/Jahr/Zeitraum;
- Zuschläge für Überstunden, verschobene Arbeitszeiten und unregelmäßige Arbeitszeiten, zum Beispiel Zuschläge für Feiertagsarbeit und Schichtarbeit;
- zwischenzeitliche Lohnerhöhung;
- Erstattung entstandener Kosten; hierzu gehören Kosten, die notwendigerweise mit der Ausübung der Tätigkeit verbunden sind. Als Beispiel sind die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft zu nennen, die Arbeitnehmern entstehen, die nicht an ihrem üblichen Arbeitsplatz in den Niederlanden arbeiten;
- jährliche Lohnerhöhung;
- Bonus am Jahresende;
- Vorschriften, die bei der Bereitstellung Ihrer Mitarbeiter zu beachten sind, zum Beispiel Vorschriften über Gesundheit, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz;
- Schutzmaßnahmen für Schwangere oder Wöchnerinnen;
- Gleichbehandlung von Männern und Frauen; und
- Bedingungen für die von Ihnen bereitgestellte Unterkunft für den Fall, dass die Arbeitnehmer nicht an ihrem üblichen Arbeitsplatz in den Niederlanden arbeiten.
Einige Teile sind nicht Bestandteil des Entgelts:
- Beiträge zu betrieblichen Altersversorgungssystemen,
- über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Ansprüche auf Sozialleistungen, und
- Zuschläge zur Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsendung entstanden sind, zum Beispiel für Reise, Verpflegung und Unterkunft.
Welcher Tarifvertrag für Ihre in die Niederlande entsandten Arbeitnehmer gilt, hängt von der Art der Tätigkeit ab, die sie verrichten. Der Tarifvertrag gilt nur für Tätigkeiten, die in den Niederlanden ausgeführt werden. Sie können den niederländischen Auftraggeber fragen, ob und unter welchen Tarifvertrag die Tätigkeiten fallen. Der niederländische Auftraggeber ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren, bevor der Einsatz in den Niederlanden beginnt.
Übersicht über die Tarifverträge
Eine Übersicht über alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung. Für einige Tarifverträge ist eine englische Übersetzung verfügbar. In einigen übersetzten Tarifverträgen werden die wichtigsten Arbeitsbedingungen im Text gesondert ausgewiesen. In diesem Fall stehen sie oft unter der Überschrift „Bedingungen für ausländische Arbeitnehmer“ oder ähnlich. Über die Websites und Apps von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen können Sie auch Informationen in englischer Sprache und übersetzte Tarifverträge finden.
Fragen zu Ihrem Tarifvertrag?
Haben Sie Fragen zu Ihrem Tarifvertrag? Dann wenden Sie sich bitte an eine Arbeitgeberorganisation oder ein Tarifvertragssekretariat in den Niederlanden. Im Tarifvertrag steht, welche Parteien ihn abgeschlossen haben. Das sind die Organisationen, die Sie anrufen oder denen Sie schreiben können. Beispiele für Anlaufstellen:
- Helpdesk der Stiftung für die Einhaltung des Tarifvertrags für Leiharbeitnehmer (SNCU) unter 0800-7008 (gebührenfrei aus den Niederlanden) oder 0031 85210 40 80 (bei Anrufen aus dem Ausland) E-Mail: helpdesk@sncu.nl.
- Technisches Büro Bau & Infra
- Rat für Arbeitsbeziehungen in der Reinigungs- und Fensterreinigungsbranche
In einigen Fällen ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung für Unterstützung durch die jeweilige Organisation.
Nach 12 Monaten
Nach 12 Monaten (und in einigen Fällen nach 18 Monaten) haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf eine Erweiterung der wichtigsten Arbeitsbedingungen. Als da sind alle in den niederländischen Arbeitsgesetzen und für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen. Mit Ausnahme von Zusatzvereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung sowie den Abschluss und die Beendigung des Arbeitsvertrags.
Wenn die Ausführung Ihres Auftrags länger als erwartet dauern sollte, haben Sie die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um sechs Monate. Ihre entsandten Mitarbeiter haben in diesem Fall nach 18 Monaten Anspruch auf die weitergehenden Beschäftigungsbedingungen. Sie, als Arbeitgeber, müssen diese Verlängerung bei der Meldestelle beantragen.
Arbeitszeitverkürzung
Bei einer Arbeitszeitverkürzung leisten Sie jede Woche mehr Stunden als in Ihrem Vertrag vorgesehen sind. Ist beispielsweise in Ihrem Vertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden vorgesehen, arbeiten Sie in Wirklichkeit 40 Stunden. Sie bauen dann zwei Stunden pro Woche auf. Die zusätzlich geleistete Arbeitszeit gleichen Sie später durch Freizeit aus. Wie und wann Sie dies tun, vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber
Wichtiger Hinweis! Erstattungen tatsächlich entstandener Kosten
Erstattungen und Zuschläge, die Ihr Arbeitnehmer für die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstandenen Kosten erhält, dürfen nicht als Bestandteil des Lohns gelten. Dies gilt zum Beispiel für die Erstattung von Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft. Diese Beträge werden somit zusätzlich zu dem Lohn gezahlt, den die Arbeitnehmer erhalten und auf den sie Anspruch haben. In der Lohnabrechnung ist eindeutig auszuweisen, welcher Teil als Lohn gilt und welcher als Kostenerstattung. Auf diese Weise ist klar, dass die Arbeitnehmer den ihnen gesetzlich oder tarifvertraglich zustehenden Lohn erhalten und die Kostenerstattung zusätzlich gezahlt wird. Wenn nicht klar ausgewiesen ist, welcher Teil eines Betrages Lohn und welcher Kostenerstattung ist, wird der gesamte Betrag der Erstattung zugerechnet. Dieser Teil gilt somit nicht als Lohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat.
Administrative Pflichten
Sie haben nicht nur die Pflicht, ordnungsgemäße Beschäftigungsbedingungen sicherzustellen, sondern auch die Pflicht zur Erledigung einer Reihe von Verwaltungsaufgaben.
Meldepflicht für entsandte Arbeitnehmer:
- Sie sind verpflichtet, bestimmte Ihre Mitarbeiter betreffende Unterlagen am Arbeitsplatz bereitzuhalten:
- Arbeitsverträge;
- Lohnabrechnungen;
- Arbeitszeitnachweise;
- A1-Formulare; und
- Nachweise über die Lohnzahlung.
Diese Unterlagen müssen in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen. Sie müssen in Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch vorliegen.
- Die Unterlagen müssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für weitere fünf Jahre aufbewahrt werden; sie können von der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde angefordert werden. Im Falle einer solchen Anforderung sind die Unterlagen dieser Behörde innerhalb von vier Wochen vorzulegen.
- Verpflichtung zur Benennung eines Ansprechpartners in den Niederlanden für die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde: Der Ansprechpartner muss sich während der Entsendung in den Niederlanden aufhalten und/oder in dieser Zeit erreichbar sein, um Informationen über den Auftrag zu erteilen. Als Ansprechpartner kommt zum Beispiel ein von Ihnen entsandter Arbeitnehmer in Betracht.
- Auskunftspflicht: Sie sind verpflichtet, der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde auf Ersuchen Informationen zu geben, die diese Behörde benötigt, um zu überprüfen, ob Arbeitnehmer unter den Beschäftigungsbedingungen arbeiten, auf die sie Anspruch haben.
Durchsetzung und Überwachung
Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung des Gesetzes über die Beschäftigungsbedingungen entsandter Arbeitnehmer in der Europäischen Union, WagwEU, und die Einhaltung des niederländischen Arbeitsrechts. Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde kann ein Bußgeld verhängen, wenn die Melde- oder Auskunftspflichten nicht erfüllt werden oder wenn die Unterlagen nicht vorliegen. Die Einhaltung der tarifvertraglichen Vereinbarungen wird von den Sozialpartnern überwacht. Weitere Informationen können auf der Website der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde abgerufen werden.