Entsendung bedeutet, dass Kraftfahrer vorübergehend in einem anderen Land als dem tätig sind, in dem ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Eine solche Entsendung kann sich auf die Beschäftigungsbedingungen auswirken, auf die die Fahrer Anspruch haben. Wenn Fahrer in ein Land entsandt werden, in dem ein höherer Mindest- oder Tariflohn als in ihrem Heimatland gilt, haben sie Anspruch auf diesen höheren Lohn. Auch bei anderen Beschäftigungsbedingungen, z. B. der Anzahl Urlaubstage, kann es Unterschiede geben.
Reine Dienstleistung: Der ausländische Kraftfahrer ist bei einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt. | Konzerninterne Überlassung: Der ausländische Kraftfahrer ist bei einer Niederlassung innerhalb einer Gruppe oder eines Konzerns in einem anderen EU-Land beschäftigt und wird in eine Niederlassung derselben Gruppe in den Niederlanden entsandt. | Leiharbeit: Der Kraftfahrer wird von einem Transportunternehmen mit Sitz in den Niederlanden über eine Zeitarbeitsagentur aus einem anderen EU-Land eingestellt. | |
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Kabotage | Hierbei gelten die Regelungen des Europäischen Mobilitätspakets. Die Entsendung muss bei der europäischen Meldestelle (IMI) gemeldet werden. | Dies fällt unter die Regelungen des Gesetzes über die Beschäftigungsbedingungen entsandter Arbeitnehmer in der Europäischen Union (WagwEU). Die Entsendung muss bei der niederländischen Meldestelle gemeldet werden. | Dies fällt unter die Regelungen des Gesetzes über die Beschäftigungsbedingungen entsandter Arbeitnehmer in der Europäischen Union (WagwEU). Die Entsendung muss bei der niederländischen Meldestelle gemeldet werden. |
Nicht-bilateraler Güterverkehr (Crosstrade) | Hierbei gelten die Regelungen des Europäischen Mobilitätspakets. Die Entsendung muss bei der europäischen Meldestelle (IMI) gemeldet werden. | Dies fällt unter die Regelungen des Gesetzes über die Beschäftigungsbedingungen entsandter Arbeitnehmer in der Europäischen Union (WagwEU). Die Entsendung muss bei der niederländischen Meldestelle gemeldet werden. | Dies fällt unter die Regelungen des Gesetzes über die Beschäftigungsbedingungen entsandter Arbeitnehmer in der Europäischen Union (WagwEU). Die Entsendung muss bei der niederländischen Meldestelle gemeldet werden. |
Bilateraler Güterverkehr | Es liegt keine Entsendung vor. Eine Meldung ist nicht erforderlich. | Es liegt keine Entsendung vor. Eine Meldung ist nicht erforderlich. | Es liegt keine Entsendung vor. Eine Meldung ist nicht erforderlich. |
Transitgüterverkehr | Es liegt keine Entsendung vor. Eine Meldung ist nicht erforderlich. | Es liegt keine Entsendung vor. Eine Meldung ist nicht erforderlich. | Es liegt keine Entsendung vor. Eine Meldung ist nicht erforderlich. |
Erläuterung der verschiedenen Güterverkehrsarten
In der Mobilitätsrichtlinie wird zwischen verschiedenen Güterverkehrsarten unterschieden.