Über die Meldepflicht

Ausländische Mitarbeiter, die vorübergehend in die Niederlande entsandt werden, müssen bei den niederländischen Behörden angemeldet werden. Dies gilt für Arbeitnehmer aus der EU, dem EWR und der Schweiz. Indem die Arbeitnehmer angemeldet werden, können die Behörden sicherstellen, dass sie unter sicheren, gesunden und fairen Bedingungen arbeiten können. Und dass die korrekten niederländischen Arbeitsbedingungen gelten. Auf diese Weise verhindern wir unlauteren Wettbewerb.

Verfahren

Die Meldung entsandter Arbeitnehmer erfolgt in drei Schritten. Dabei spielen sowohl der niederländische Auftraggeber als auch der ausländische Arbeitgeber oder Selbständige eine Rolle. Zusammen sind sie für die Meldung verantwortlich.

Obligatorisch

Wird der ausländische Arbeitnehmer nicht gemeldet? Falls Sie Ihre Beschäftigten nicht melden, laufen Sie Gefahr, mit einer Geldbuße belegt zu werden. Gleiches gilt für den Auftraggeber. Dies wird von der niederländischen Arbeitsbehörde überprüft. Vergewissern Sie sich, dass die Meldung ordnungsgemäß ist, bevor der entsandte Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Geldbuße auferlegt wird und Sie tragen dazu bei, einen fairen Arbeitsmarkt zu schaffen.

Hier können Sie weitere Informationen zum niederländische Auftraggeber lesen.

Hier können Sie weitere Informationen zum ausländischen Arbeitgeber/Selbständige lesen.