Selbständige
Die Meldepflicht gilt nur für Selbständige, die in bestimmten Branchen tätig sind. Auf der Website mit der Systematik der Wirtschaftszweige, Standaard Bedrijfsindeling (SBI), kann abgefragt werden, welcher Branche Sie mit Ihrem Auftrag in den Niederlanden zugerechnet werden.
Sie sind nicht sicher, zu welcher Branche Sie gehören?
Anhand folgender Kriterien wird festgelegt, unter welche Branche Ihre Tätigkeit in den Niederlanden fällt:
- Art der Tätigkeit, die Sie in den Niederlanden ausüben werden (Tätigkeiten, die Ihr Unternehmen außerhalb der Niederlande ausübt, werden bei der Bestimmung der Branche nicht berücksichtigt);
- Tätigkeit laut Vertrag mit dem Auftraggeber;
- Code der Systematik der Wirtschaftszweige, bedrijfsindelingscode, für Ihr Unternehmen (dieser Code richtet sich nach der Art Ihres Unternehmens);
- Ort, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird.
Sie sind verpflichtet, Ihre Ankunft anzumelden, wenn Sie in den Niederlanden in einer der nachstehenden Branchen mit dem entsprechenden Code der Systematik der Wirtschaftszweige (SBI-Code) tätig sind:
Verwaltungspflichten
Auf Grund des WagwEU besteht für meldepflichtige selbständig tätige Personen aus der Europäische Union (EU), dem Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz eine Reihe von Pflichten:
Die Meldepflicht
Meldepflichtige selbständig tätige Personen aus den oben genannten Ländern sind verpflichtet, ihre Tätigkeiten in den Niederlanden anzukündigen. Sie müssen ihre Meldung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einreichen, und zwar über das niederländische Online-Meldeportal. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Dienstleistung korrekt angemeldet wurde. Ist die Meldung fehlerhaft oder wurde gar keine Meldung eingereicht, muss der Auftraggeber dies im Meldeportal angeben.
Die Pflicht, bestimmte Unterlagen am Einsatzort verfügbar zu halten
Aus denen Folgendes hervorgeht:
- die Identität des Selbständigen;
- die Identität des Dienstleistungsempfängers;
- die Identität der Person, die für die Bezahlung der Rechnungen zuständig ist.
Diese Unterlagen müssen nach Beendigung der Tätigkeiten noch fünf Jahre verfügbar sein; die niederländische Arbeitsbehörde (Nederlandse Arbeidsinspectie) kann danach fragen.
Informationspflicht
Die Pflicht, auf Verlangen der Aufsichtsbehörde SZW die Informationen zu verschaffen, die die Aufsichtsbehörde zum Ausüben der Aufsicht benötigt.
Diese Pflichten wurden eingeführt, um Scheinselbständigkeit zu verhindern. Um Scheinselbständigkeit handelt es sich, wenn eine Person offiziell als Selbständiger für einen Auftraggeber arbeitet, in Wirklichkeit jedoch Arbeitnehmer ist.
Die Aufsichtsbehörde SZW kann eine Geldstrafe verhängen, wenn die Meldepflicht, die Pflicht, Unterlagen verfügbar zu halten, oder die Informationspflicht verletzt wird.