Fragen und Antworten
Was muss ich tun, wenn das Unternehmen, an das ich einen Auftrag vergebe, keine oder eine fehlerhafte Meldung erstattet hat?
- Wenn das Unternehmen etwas Falsches gemeldet hat, geben Sie das innerhalb von 5 Tagen nach Beginn der Tätigkeit im Meldeportal während Ihrer Überprüfung der Meldung an.
- Falls das Unternehmen nichts gemeldet hat, müssen Sie das innerhalb von 5 Tagen nach Beginn der Tätigkeit im Meldeportal melden. In beiden Fällen können Sie das Unternehmen oder den Selbstständigen, der für Sie arbeitet, bitten, nachträglich eine (korrekte) Meldung zu machen.
- Wenn Sie eine Meldung erhalten und nicht der Dienstleistungsempfänger sind: Sind Sie kein Auftraggeber für dieses Unternehmen oder für diese Dienstleistung, aber ist Ihr Unternehmen dennoch als Auftraggeber registriert, dann können Sie die Meldung ablehnen oder Kontakt mit dem Dienstleistungserbringer aufnehmen. Bitten Sie den Dienstleistungserbringer, die Daten anzupassen oder zu löschen. Wenn das nicht möglich ist, können Sie eine E-Mail an helpdeskpw@svb.nl senden und die SVB schriftlich bitten, die Meldung aus diesem Grund abzulehnen. Bitte geben Sie in der Mail die Meldungsnummer und die E-Mail-Adresse an, unter der die E-Mail eingegangen ist.