Selbständige

Die Meldepflicht gilt nur für Selbständige, die in bestimmten Branchen tätig sind. Arbeitet die selbstständige Person, die Sie angestellt haben, in einer dieser Branchen? Dann ist diese Person dazu verpflichtet, dies zu melden. Sie müssen wiederum diese Meldung überprüfen. Für die Überprüfung haben sie fünf Arbeitstage nach Beginn des Auftrags Zeit.

Dies betrifft Branchen mit dem folgenden Code der Systematik der Wirtschaftszweige (Standard Business Classification (SBI)-Code):

Der Sektor, in dem der Selbständige tätig ist, wird anhand der folgenden Kriterien bestimmt:

  • Art der Tätigkeit, die die Betreffenden in den Niederlanden ausüben werden (Tätigkeiten, die der Soloselbständige außerhalb der Niederlande ausübt, werden bei der Bestimmung der Branche nicht berücksichtigt);
  • Tätigkeit laut Vertrag mit Ihnen als Auftraggeber;
  • Code der Systematik der Wirtschaftszweige, Standard Business Classification (SBI)-Code, des Selbständigen (dieser Code richtet sich nach der Art des Unternehmens des Betreffenden);
  • Ort, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird.

Möglicherweise stimmt diese deutsche Übersetzung nicht ganz mit den niederländischen und englischen Bezeichnungen der Wirtschaftszweige überein, die im Meldeportal genannt werden. Die niederländische Version ist maßgeblich; diese deutsche Übersetzung ist nur als Hilfe zum Auffinden des richtigen Wirtschaftszweiges gedacht.