Jahresmeldung

Wenn Sie einen Auftrag an ein ausländisches Unternehmen oder einen ausländischen Selbständigen vergeben, das bzw. der eine Jahresmeldung einreicht, brauchen Sie die Meldung nicht zu kontrollieren.

Ausländische Unternehmen oder Selbständige können in den folgenden Fällen die Möglichkeit einer Jahresmeldung nutzen:

Kleines Unternehmen

Ein ausländisches Unternehmen kann von der Möglichkeit der Jahresmeldung Gebrauch machen, wenn:

  • es 1 bis 9 Mitarbeiter beschäftigt;
  • sein Geschäftssitz weniger als 100 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt ist;
  • es im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens drei Aufträge in den Niederlanden ausgeführt oder im vorangegangenen Kalenderjahr eine gültige Anmeldung vorgenommen hat;
  • im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register in einem Nachbarland eingetragen ist.
  • Ein ausländisches Unternehmen kann die Möglichkeit einer Jahresmeldung nicht nutzen, wenn es im Baugewerbe, in der Arbeitsvermittlung, im Leiharbeitssektor oder in der Personalverwaltung tätig ist.

Selbständiger

Ein Selbständiger kann von der Möglichkeit der Jahresmeldung Gebrauch machen, wenn:

  • er in einem Wirtschaftszweig arbeitet, für den die meldplicht gilt;
  • sein Geschäftssitz weniger als 100 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt ist;
  • es im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens drei Aufträge in den Niederlanden ausgeführt oder im vorangegangenen Kalenderjahr eine gültige Anmeldung vorgenommen hat;
  • im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register in einem Nachbarland eingetragen ist.
  • Ein Selbständiger kann die Möglichkeit einer Jahresmeldung nicht nutzen, wenn er im Baugewerbe, in der Arbeitsvermittlung, im Leiharbeitssektor oder in der Personalverwaltung tätig ist.

Güterbeförderung im Straßenverkehr

Als ausländisches Unternehmen oder ausländischer Selbständiger im Bereich Güterkraftverkehr tätig sind [Gruppe H 49.4 der Systematik der Wirtschaftszweige (Standaard Bedrijfsindeling). Dies gilt auch dann, wenn Sie im Auftrag eines in den Niederlanden niedergelassenen Auftraggebers Dienstleistungen erbringen.

Der ausländisches Unternehmen oder Selbständige kann auf dieser Website* aufsuchen, unter welchen Wirtschaftszweig seine Tätigkeit fällt.